Zwangsstörungen in der ambulanten Behandlung

Betroffene von Zwangsstörungen haben den inneren Drang, bestimmte Dinge zu tun oder zu denken. Die Betroffenen wissen, dass ihre Zwänge „übertrieben“ oder „unnötig“ sind – sie fühlen sich ihnen aber trotzdem ausgeliefert. In der Praxis werden Zwangsstörungen leider häufig übersehen oder falsch diagnostiziert; dabei stellen sie in Deutschland die vierthäufigste psychische Erkrankung dar. In der Diagnostik wird häufig der Unterschied zwischen Zwangsgedanken und Zwangshandlungen gemacht; ein Großteil der Betroffenen zeigt jedoch beide Symptome.

Typische Formen von Zwangsstörungen umfassen u.a.:

– Kontrollzwänge (z.B. wiederholtes Kontrollieren von Herd / Türen)
– Wasch- und Reinigungszwänge (z.B. häufiges, ritualisiertes Waschen oder Putzen aus Angst vor Schmutz, Keimen oder einer Ansteckung)
– Ordnungs- und Symmetriezwänge (z.B. das starke Bedürfnis nach Ordnung, Genauigkeit und Symmetrie, verbunden mit Unruhe oder Anspannung, wenn „etwas nicht stimmt“)
– Zwangsgedanken (obsessive Grübelzwänge, z.B. die Angst jemanden zu verletzen)

Behandlung der Zwangsstörung

In der aktuellen S3-Leitlinie wird die Exposition mit Reaktionsverhinderung (ERP) als Behandlung der ersten Wahl empfohlen. Medikamente (z.B. SSRIs) können ergänzend sinnvoll sein. Im Zentrum steht jedoch die Exposition mit Reaktionsverhinderung.

In der Therapie findet unter Begleitung eine Konfrontation mit belastenden Befürchtungen, Ängsten und schwierigen Situationen statt. Wichtig ist dabei, dass das typische neutralisierende Verhalten (z.B. Händewaschen, Kontrollrituale, gedankliches Nachkonstruieren der Situation) unterlassen wird.

In meiner Praxis in Köln biete ich sowohl Expositionen in der Praxis als auch im Rahmen von Hausbesuchen an. Bei Bedarf können auch Online-Sitzungen durchgeführt werden. Eine intensive therapeutenbegleitete Expositionsbehandlung führt bei einem Großteil der Betroffenen zu einer deutlichen Reduktion der Beschwerden.