Praktisches und Kosten

Sie haben Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung? Wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel vollständig von der Krankenversicherung übernommen. Gerne berate ich Sie dazu auch persönlich und helfe Ihnen bei der Antragstellung.  

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Viele private Krankenversicherungen und Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Je nach Krankenkasse und dem individuellen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ergeben sich jedoch Unterschiede. Informieren Sie sich gerne hierzu vorab bei Ihrer Versicherung. In der Regel werden die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) von der Krankenkasse ohne vorherige Bewilligung übernommen, danach ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig.

Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

Gesetzliche Krankenkasse (Kostenerstattungsverfahren)
Als Psychotherapeut ohne Kassenzulassung ist es mir nicht möglich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. In begründeten Fällen ist eine Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich.  Dies ist nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer angemessenen Wartezeit und einer zumutbaren Entfernung von Ihrem Wohnort keine Psychotherapie beginnen können. Ich unterstütze Sie selbstverständlich bei der Antragstellung

Aktuell biete ich meine Leistungen sowohl persönlich vor Ort in der Praxis als auch über Videosprechstunde an.