Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten

In meiner Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Der Hintergrund des Kostenerstattungsverfahrens ist, dass die kassenzugelassenen Therapeuten seit einiger Zeit sehr ausgelastet sind, sodass eine Therapie häufig nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit begonnen werden kann. Durch das Sozialgesetzbuch (§13) ist jedoch geregelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese auch bekommen soll und die gesetzliche Krankenkasse diese finanzieren muss.

Über diesen Weg ist es auch gesetzlich Versicherten möglich in meiner Praxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Damit Sie die Behandlung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse bewilligt bekommen, ist es notwendig das sogenannte „Systemversagen“ zu beweisen.

Für den Antrag an die Krankenversicherung benötigen Sie folgende Dokumente:

Antrag Kostenerstattung (Auszufüllen durch PatientIn)
Protokollbogen (Auszufüllen durch PatientIn)
Dringlichkeitsbescheinigung (Auszufüllen durch Hausärztin/Hausarzt)
Konsiliarbericht (Auszufüllen durch Hausärztin/Hausarzt)

Notwendig ist zudem Nachweis eines erfolgten Erstgesprächs im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin mit Kassensitz. Hier erhalten Sie ein Dokument (das sogenannte PTV-11), dass er/sie keinen Therapieplatz anbieten kann, eine Psychotherapie jedoch für dringlich hält.


Wie geht es weiter?
Wenn Sie die fünf Punkte abgearbeitet haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in der Praxis. Ich beantrage schnellstmöglich die Kostenübernahme für vier „probatorische Sitzungen“ bei Ihrer Krankenkasse. In einem folgenden Schritt kann dann je nach Indikation eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.

Erfahrungsgemäß kann es 4-8 Wochen dauern, bis die Bewilligung der Sitzungen vorliegt. Wenn der Antrag auf Kostenübernahme gut begründet ist, werden solche Anträge in der Regel positiv entschieden. Ich habe diesen Prozess bereits bei vielen Krankenkassen begleitet und bislang wurde meistens eine Kostenübernahme bewilligt.