In meiner Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich.
Der Hintergrund des Kostenerstattungsverfahrens ist, dass die kassenzugelassenen Therapeuten seit einiger Zeit sehr ausgelastet sind, sodass eine Therapie häufig nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit begonnen werden kann. Durch das Sozialgesetzbuch (§ 13) ist jedoch geregelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese erhalten soll und die gesetzliche Krankenkasse sie finanzieren muss.
Über diesen Weg ist es auch gesetzlich Versicherten möglich, in meiner Praxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlung bewilligt, ist es erforderlich, das sogenannte „Systemversagen“ nachzuweisen. Sie müssen Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie trotz intensiver Bemühungen keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten erhalten können. Folgende Formulare helfen Ihnen, das Systemversagen gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen.
Formulare für Antragstellung
Für den Antrag an die Krankenversicherung benötigen Sie folgende Dokumente:
Antrag Kostenerstattung (Auszufüllen durch PatientIn)
Protokollbogen (Auszufüllen durch PatientIn)
Dringlichkeitsbescheinigung (Auszufüllen durch Hausärztin/Hausarzt)
Konsiliarbericht (Auszufüllen durch Hausärztin/Hausarzt)
Notwendig ist zudem der Nachweis eines erfolgten Erstgesprächs im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin mit Kassensitz. Hier erhalten Sie ein Dokument, das sogenannte PTV-11. Mit dem PTV-11 wird Ihnen die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Psychotherapie bescheinigt.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie die fünf Punkte abgearbeitet haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in der Praxis. Ich beantrage schnellstmöglich die Kostenübernahme für vier „probatorische Sitzungen“ bei Ihrer Krankenkasse. In einem folgenden Schritt kann je nach Indikation eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.
Erfahrungsgemäß kann es 4-8 Wochen dauern, bis die Bewilligung der Sitzungen vorliegt. Wenn der Antrag auf Kostenübernahme gut begründet ist, werden solche Anträge in der Regel positiv entschieden. Ich habe diesen Prozess bereits bei vielen Krankenkassen begleitet und bislang wurde meistens eine Kostenübernahme bewilligt.
Hilfreiche Links
Die Plattform Kassenwatch der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe bietet fundierte Informationen zum Thema Kostenerstattung.
Über die Website der Psychotherapeutenkammer NRW können Sie niedergelassene kassenzugelassene Psychotherapeuten finden.
Die DPTV veröffentlichte 2022 eine interessante Umfrage zum Thema Kostenerstattung.
Häufig gestellte Fragen
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine notwendige Psychotherapie in einer Privatpraxis von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Die Gesetzesgrundlage hierfür lautet: § 13 Abs. 3 SGB V:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Die Erfolgschancen im Kostenerstattungsverfahren variieren und hängen stark von der jeweiligen Krankenkasse, der Qualität der Antragstellung sowie der Dokumentation ab. In der Regel sind kleinere Krankenkassen etwas kulanter als größere. Es lohnt sich in jedem Fall, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, da jede Kasse im Rahmen einer Einzelfallprüfung entscheidet.
Zu den meisten Krankenkassen habe ich Erfahrungswerte und kann Ihnen eine Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung geben.