Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten

In meiner Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich.

Der Hintergrund des Kostenerstattungsverfahrens ist, dass die kassenzugelassenen Therapeuten seit einiger Zeit sehr ausgelastet sind, sodass eine Therapie häufig nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit begonnen werden kann. Durch das Sozialgesetzbuch (§13) ist jedoch geregelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese auch bekommen soll und die gesetzliche Krankenkasse diese finanzieren muss.

Über diesen Weg ist es auch gesetzlich Versicherten möglich in meiner Praxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Damit Sie die Behandlung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse bewilligt bekommen, ist es notwendig das sogenannte „Systemversagen“ zu beweisen.

Formulare für Antragstellung

Für den Antrag an die Krankenversicherung benötigen Sie folgende Dokumente:

Antrag Kostenerstattung (Auszufüllen durch PatientIn)
Protokollbogen (Auszufüllen durch PatientIn)
Dringlichkeitsbescheinigung (Auszufüllen durch Hausärztin/Hausarzt)
Konsiliarbericht (Auszufüllen durch Hausärztin/Hausarzt)

Notwendig ist zudem Nachweis eines erfolgten Erstgesprächs im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin mit Kassensitz. Hier erhalten Sie ein Dokument (das sogenannte PTV-11), dass er/sie keinen Therapieplatz anbieten kann, eine Psychotherapie jedoch für dringlich hält.

Wie geht es weiter?

Wenn Sie die fünf Punkte abgearbeitet haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir in der Praxis. Ich beantrage schnellstmöglich die Kostenübernahme für vier „probatorische Sitzungen“ bei Ihrer Krankenkasse. In einem folgenden Schritt kann dann je nach Indikation eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.

Erfahrungsgemäß kann es 4-8 Wochen dauern, bis die Bewilligung der Sitzungen vorliegt. Wenn der Antrag auf Kostenübernahme gut begründet ist, werden solche Anträge in der Regel positiv entschieden. Ich habe diesen Prozess bereits bei vielen Krankenkassen begleitet und bislang wurde meistens eine Kostenübernahme bewilligt.

Die Plattform Kassenwatch der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie – Berufsverband Psychosoziale Berufe bietet fundierte Informationen zum Thema Kostenerstattung.

Über die Website der Psychotherapeutenkammer NRW können Sie niedergelassene kassenzugelassene Psychotherapeuten finden.

Die DPTV veröffentlichte 2022 eine interessante Umfrage zum Thema Kostenerstattung.

Häufig gestellte Fragen

Ich finde keinen Therapieplatz bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin mit Kassensitz. Was kann ich tun?

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine notwendige Psychotherapie in einer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet zu bekommen. Die Gesetzesgrundlage hierfür lautet: § 13 Abs. 3 SGB V:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Wie hoch sind die Erfolgschancen auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie?

Die Erfolgschancen im Kostenerstattungsverfahren sind unterschiedlich und hängen stark von der jeweiligen Krankenkasse, der Qualität der Antragstellung sowie der Dokumentation ab. In der Regel sind kleinere Krankenkassen etwas kulanter als größere. Es lohnt sich in jedem Fall, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, da jede Kasse im Rahmen einer Einzelfallprüfung entscheidet.
Zu den meisten Krankenkassen habe ich Erfahrungswerte und kann Ihnen eine Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung geben.

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