In meiner Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Der Hintergrund des Kostenerstattungsverfahrens ist, dass die kassenzugelassenen Therapeuten seit einiger Zeit sehr ausgelastet sind, sodass eine Therapie häufig nicht innerhalb einer zumutbaren Wartezeit begonnen werden kann. Durch das Sozialgesetzbuch (§13) ist jedoch geregelt, dass jeder Mensch, der eine Behandlung benötigt, diese auch bekommen soll und die gesetzliche Krankenkasse diese finanzieren muss.
Über diesen Weg ist es auch gesetzlich Versicherten möglich in meiner Praxis psychotherapeutisch behandelt zu werden. Damit Sie die Behandlung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse bewilligt bekommen, ist es notwendig das sogenannte „Systemversagen“ zu beweisen.
(1) Sprechstunde bei einem zugelassenen Therapeuten
Notwendig ist der Nachweis eines erfolgten Erstgesprächs im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Psychotherapeutin mit Kassensitz. Dieser bescheinigt Ihnen auf einem Dokument (das sogenannte PTV-11), dass er/sie keinen Therapieplatz anbieten kann, eine Psychotherapie jedoch für dringlich hält.
(2) Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen
Nach diesem Gespräch melden Sie sich bei der 116 117 , die sogenannte Terminservicestelle und geben an, dass Sie ein Erstgespräch wahrgenommen haben und fragen ob die Terminservicestelle Ihnen einen Therapieplatz vermitteln kann. Wenn ja: dann ist das ein Ausnahmefall und sehr erfreulich für Sie! Wenn nein: dann notieren Sie bitte Datum der Absage der Terminservicestelle in der Warteliste. Eventuell kann es sein, dass Sie die Terminservicestelle trotz mehrerer Anrufversuche nicht erreichen können. Bitte probieren Sie es dann solange bis Sie jemanden erreichen, da dies zwingend erforderlich ist.
(3) Dokumentation über Absagen / Warteliste
Sie führen bitte eine Dokumentation über die bisherigen Absagen, sodass wir nachweisen, dass sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassentherapeutin erhalten bzw. unzumutbare Wartezeiten in Kauf nehmen müssten (ab 3-5 Monate sprechen die Kassen i.d.R. von unzumutbar).
Kontaktieren Sie kassenzugelassene Therapeuten. Auf der Homepage der
kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein können Sie kassenzugelassene Therapeuten in Ihrer
Nähe finden.
Wenn eine Therapeutin Ihnen ein Erstgespräch anbietet, fragen Sie bitte direkt, ob er/sie auch sagen kann, wann dann der tatsächliche Therapieplatz in Aussicht stünde. Es ist gut, 5-7 Institutionen angerufen und dokumentiert zu haben.
Notieren Sie Kontaktdatum, Uhrzeit, Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Therapeuten auf einer
Therapeutenliste. Besteht bei einem der von Ihnen kontaktierten kassenzugelassenen Therapeuten die Möglichkeit eine Therapie innerhalb einer angemessenen Wartezeit (unter 4 Monate) zu beginnen, empfehle ich Ihnen diese Möglichkeit wahrzunehmen.
(4) Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater. Lassen Sie von Ihrem Arzt die beiden Formulare „Konsiliarbericht“ und „Dringlichkeitsbescheinigung“ ausfüllen. Achten Sie darauf, dass beide Formularen mit Arztstempel, Datum und der Unterschrift des Arztes versehen sind.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie die vier Punkte abgearbeitet haben, dann vereinbaren Sie gerne mit mir einen Termin in der Praxis:
Ich beantrage schnellstmöglich die Kostenübernahme für vier „probatorische Sitzungen“ durch Ihre Krankenkasse. Sobald Sie eine Nachricht von der Krankenkasse erhalten haben, melden Sie sich gerne bei mir, damit ich das weitere Vorgehen (Therapiebeginn oder Widerspruch) mit Ihnen abstimmen können und Ihre Therapie zeitnah beginnen kann.
Ich weiß, der Weg klingt lang und steinig! Ich begleite Sie gerne dabei. Überlegen Sie mal: wie lange sind Sie ohne Psychotherapie? Wie lange haben Sie mit dem Gedanken gespielt? Nun geschieht etwas – ich begleite Sie und Sie sind den ersten Schritt schon gegangen: Es gibt Aussicht auf eine Behandlung.
Herzliche Grüße
Stephan Löcke